Standardmodell obligatorische Krankenpflegeversicherung (Freie Arztwahl)

Einleitung

In den Kantonen Zürich, Aargau, Schwyz und Zug bieten wir unser Standardmodell (AH) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit uneingeschränktem Zugang zu den Ärzten Ihrer Wahl an.

Leistungsübersicht

 

Ambulante Behandlungen (Schulmedizin)

  • Kostendeckung nach Tarif, in der ganzen Schweiz, bei anerkannten Ärzten, Chiropraktikern, Ernährungsberatern, Hebammen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Krankenschwestern und Krankenpflegern.

Ambulante Behandlungen (Komplementärmedizin)

  • Akupunktur, anthroposophische Medizin, chinesische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif im Wohnkanton oder am Arbeitsort bei anerkannten Ärzten mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der betreffenden komplementärmedizinischen Disziplin.

Spitalaufenthalte

  • Betraglich und zeitlich unbeschränkte Kostendeckung gemäss Krankenversicherungs-Gesetz (öffentliches Spital / Akutspital), allgemeine Abteilung.

Mutterschaft / Stillen

  • 8 Kontrolluntersuchungen, 2 Ultraschalluntersuchungen bei normaler Schwangerschaft, Geburt zu Hause oder im Spital, Geburtsvorbereitungskurs max. CHF 150, Stillberatung max. 3 Sitzungen.

Auslandbehandlung

  • Kostendeckung bei Notfällen ambulant und stationär, in der allgemeinen Abteilung bis maximal zum doppelten Tarif des Wohnkantons in der Schweiz. Für die EU-Staaten (inkl. Island, Fürstentum Liechtenstein, Norwegen) gelten besondere Bestimmungen gemäss den bilateralen Verträgen.

Medikamente

  • Ärztlich verordnete Medikamente der Generikaliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG), Arzneimittelliste oder Spezialitätenliste.

Hilfsmittel

Vorsorgeuntersuchungen / Impfungen

  • Beiträge an Massnahmen der medizinischen Prävention, z. B. Kinderimpfungen, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen u. a.

Gesundheitsförderung / Prävention

  • Gemäss Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, Art. 12.

Bade- und Erholungskuren

  • Badekuren: CHF 10 pro Tag, 21 Tage pro Jahr plus medizinische Kosten.
  • Erholungskuren: nur medizinische Kosten.

Transport- und Rettungskosten

  • Transportkosten: 50 % der Kosten, max. CHF 500 pro Kalenderjahr.
  • Rettungskosten: 50 % der Kosten, max. CHF 5'000 pro Kalenderjahr (Schweiz).

Brillengläser / Kontaktlinsen

  • Bis 18. Altersjahr: CHF 180 pro Jahr, mit ärztlicher Verordnung.

Hauspflege / Pflege im Pflegeheim

  • Kostendeckung für die ärztlich verordneten Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen durch anerkannte Spitex-Organisationen zu Hause oder in Pflegeheimen.

Zahnbehandlungen

  • Kostendeckung bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung wegen einer schweren Allgemeinerkrankung notwendig ist. Primärversorgung bei Zahnunfall (wenn Unfall inklusive).

Psychotherapie

  • Kostendeckung für Psychotherapie beim Arzt oder einem anerkannten psychologischen Therapeut.

Versicherte Leistungen / Versicherungsbedingungen

Massgebend für die Leistungsausrichtung sind die folgenden Versicherungsbedingungen, die sich nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) richten:

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Ausgabe 2019

 

Prämienregionen

Die Kantone Aargau, Schwyz und Zug sind in einer Prämienregion zusammengefasst. Der Kanton Zürich ist in drei Prämienregionen aufgeteilt. Die Einteilung der Zürcher Gemeinden in die drei Prämienregionen finden Sie hier:

Prämienregionen KVG Kanton Zürich gültig ab 01.01.2024

 

Wählbare Franchisen

Mit der Wahl einer erhöhten Jahresfranchise nehmen Sie mehr Eigenverantwortung auf sich und profitieren zusätzlich von einem Rabatt auf Ihre Prämie.

 

Prämien

     

    Beitrittserklärung

    Werden Sie Mitglied und profitieren von unserem kundennahen Service und der attraktiven Prämiensituation. Füllen Sie die Beitrittserklärung vollständig aus und senden uns diese per Mail oder auf dem Postweg.

    Beitrittserklärung obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG)

     

    Kündigungsvorlage

    Bitte beachten Sie, dass die Kündigung der bestehenden Krankenversicherung fristgerecht durch Sie erfolgen muss.

    Kündigungsvorlage

    Noch Fragen?

    Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei! Wir beraten Sie gerne persönlich.