Alternatives Versicherungsmodell (Hausarztversicherung)

Einleitung

In den Kantonen Zürich, Aargau und Schwyz bieten wir unsere Hausarztversicherung (RS) an. Diese Variante der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bietet Ihnen eine optimale Betreuung durch Ihren Hausarzt.

    Wie funktioniert das Hausarztmodell?

    Sie wählen Ihren Hausarzt aus unserer Hausärzteliste (siehe Hausarztverzeichnis - Schweizer Karte - weiter unten). Für alle nötigen medizinischen Behandlungen wenden Sie sich immer zuerst an Ihren koordinierenden Hausarzt (ausgenommen sind Notfallbehandlungen, frauenärztliche sowie augenärztliche Untersuchungen und Behandlungen). Der Wechsel von unserem Standardmodell der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Freie Arztwahl) zur Hausarztversicherung ist jederzeit auf den ersten Tag des dem Antrag folgenden Monats möglich.

    Hausarztverzeichnis

    Welches sind die Vorteile?

    Qualitativ hochwertige medizinische Betreuung durch den von Ihnen gewählten Hausarzt. Ihr Hausarzt kennt Sie und Ihre Krankengeschichte sehr genau. Nur eine Ansprechperson und dadurch persönliches Vertrauensverhältnis. Zeit- und Kostenersparnis durch besseren Informationsaustausch zwischen den Ärzten und Koordination der ganzen Behandlungskette durch Ihren Hausarzt.

    Leistungsübersicht

     

    Ambulante Behandlungen (Schulmedizin)

    • Kostendeckung nach Tarif, in der ganzen Schweiz, bei anerkannten Ärzten, Chiropraktikern, Ernährungsberatern, Hebammen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Krankenschwestern und Krankenpflegern.
    • Ambulante Behandlungen (Komplementärmedizin).
    • Akupunktur, anthroposophische Medizin, chinesische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif im Wohnkanton oder am Arbeitsort bei anerkannten Ärzten mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der betreffenden komplementärmedizinischen Disziplin.

    Spitalaufenthalte

    • Betraglich und zeitlich unbeschränkte Kostendeckung gemäss Krankenversicherungs-Gesetz (öffentliches Spital / Akutspital), allgemeine Abteilung.

    Mutterschaft / Stillen

    • 8 Kontrolluntersuchungen, 2 Ultraschalluntersuchungen bei normaler Schwangerschaft, Geburt zu Hause oder im Spital, Geburtsvorbereitungskurs max. CHF 150, Stillberatung max. 3 Sitzungen.

    Auslandbehandlung

    • Kostendeckung bei Notfällen ambulant und stationär, in der allgemeinen Abteilung bis maximal zum doppelten Tarif des Wohnkantons in der Schweiz. Für die EU-Staaten (inkl. Island, Fürstentum Liechtenstein, Norwegen) gelten besondere Bestimmungen gemäss den bilateralen Verträgen.

    Medikamente

    • Ärztlich verordnete Medikamente der Generikaliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG), Arzneimittelliste oder Spezialitätenliste.

    Hilfsmittel

    Vorsorgeuntersuchungen / Impfungen

    • Beiträge an Massnahmen der medizinischen Prävention, z. B. Kinderimpfungen, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen u. a.

    Gesundheitsförderung / Prävention

    • Gemäss Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, Art. 12.

    Bade- und Erholungskuren

    • Badekuren: CHF 10 pro Tag, 21 Tage pro Jahr plus medizinische Kosten.
    • Erholungskuren: nur medizinische Kosten.

    Transport- und Rettungskosten

    • Transportkosten: 50 % der Kosten, max. CHF 500 pro Kalenderjahr.
    • Rettungskosten: 50 % der Kosten, max. CHF 5'000 pro Kalenderjahr (Schweiz).

    Brillengläser / Kontaktlinsen

    • Bis 18. Altersjahr: CHF 180 pro Jahr, mit ärztlicher Verordnung.

    Hauspflege / Pflege im Pflegeheim

    • Kostendeckung für die ärztlich verordneten Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen durch anerkannte Spitex-Organisationen zu Hause oder in Pflegeheimen.

    Zahnbehandlungen

    • Kostendeckung bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung wegen einer schweren Allgemeinerkrankung notwendig ist. Primärversorgung bei Zahnunfall (wenn Unfall inklusive).

    Psychotherapie

    • Kostendeckung für Psychotherapie beim Arzt oder einem anerkannten psychologischen Therapeut.

    Versicherte Leistungen / Versicherungsbedingungen

    Massgebend für die Leistungsausrichtung sind die folgenden Versicherungsbedingungen, die sich nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) richten:

    Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Hausarztversicherung Ausgabe 2019

     

    Prämienregionen

    Die Kantone Aargau und Schwyz sind je in einer Prämienregion zusammengefasst. Der Kanton Zürich ist in drei Prämienregionen aufgeteilt. Die Einteilung der Zürcher Gemeinden in die drei Prämienregionen finden Sie hier:

    Prämienregionen KVG Kanton Zürich gültig ab 01.01.2024

     

    Wählbare Franchisen

    Mit der Wahl einer erhöhten Jahresfranchise nehmen Sie mehr Eigenverantwortung auf sich und profitieren von Prämienrabatten.

     

    Prämien

       

      Beitrittserklärung

      Werden Sie Mitglied und profitieren von unserem kundennahen Service und der attraktiven Prämiensituation. Füllen Sie die Beitrittserklärung vollständig aus und senden uns diese per Mail oder auf dem Postweg. 

      Beitrittserklärung obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG)

       

      Kündigungsvorlage

      Bitte beachten Sie, dass die Kündigung der bestehenden Krankenversicherung fristgerecht durch Sie erfolgen muss.

      Kündigungsvorlage

       

      Noch Fragen?

      Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei! Wir beraten Sie gerne persönlich.